De Hennenkamp 2, 7021 NN Zelhem

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenreisen & Incentives von eSCe Reizen, mit Sitz in De Hennenkamp 2, 7021 NN, Zelhem.

    Art. 1: Einleitende Bestimmungen, Art. 2: Zustandekommen des Reisevertrages, Art. 3: Zahlung, Art. 4: Reisepreis, Art. 5: Informationen, Art. 6: Übertragung des Vertrages, Art. 7: Stornierung durch den Auftraggeber, Art. 8: Kündigung durch eSCe Reizen, Art. 9: Änderung durch eSCe Reizen, Art. 10: Haftung von eSCe Reizen, Art. 11: Verpflichtungen des Auftraggebers/Reisenden, Art. 12: Zinsen und Inkassokosten, Art. 13: Höhere Gewalt, Art. 14: Beschwerden, Art. 15: Allgemeine Bestimmungen.

    Einleitende Bestimmungen

    Artikel 1

    In diesen Geschäftsbedingungen wird unter eSCe Reizen die Organisation eSCe Reizen mit Sitz in De Hennenkamp 2, 7021 NN, Zelhem verstanden.

    Auftraggeber: die Partei, die eSCe Reizen den Auftrag erteilt, eine Reise zu organisieren und durchzuführen.

    Reisevertrag: der Vertrag, bei dem sich eSCe Reizen gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet, eine in Absprache mit dem Auftraggeber organisierte Reise zu verschaffen.

    Reisender: die Person, zu deren Gunsten die Reise vereinbart wurde.

    Zustandekommen des Reisevertrages

    Artikel 2, Absatz 1

    Der Vertrag kommt durch mündliche Annahme oder per E-Mail oder Unterschrift des Angebots von eSCe Reizen durch den Auftraggeber zustande. Nach der Annahme ist der Auftraggeber an den Vertrag gebunden.

    Artikel 2, Absatz 2

    a. Das Angebot von eSCe Reizen ist freibleibend und kann bei Bedarf von eSCe Reizen widerrufen werden, auch nach der Annahme. Der Widerruf muss innerhalb von 2 Werktagen nach Zustandekommen des Vertrages erfolgen.

    b. Offensichtliche Fehler im Angebot binden eSCe Reizen nicht.

    Artikel 2, Absatz 3

    Der Auftraggeber wird zum Zwecke des Abschlusses des Reisevertrages und dessen Durchführung alle erforderlichen Daten bezüglich seiner Person und der/den anderen Reisenden rechtzeitig (spätestens 28 Tage vor Abreise) an eSCe Reizen übermitteln.

    Artikel 2, Absatz 4

    Die Person, die im Namen oder zugunsten eines anderen einen Reisevertrag abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben.

    Artikel 2, Absatz 5

    Alle Angaben aus dem Angebot von eSCe Reizen sind ebenfalls Bestandteil des Reisevertrages, sofern nicht anders angegeben. Jede gewünschte Abweichung von oder Ergänzung zu dem von eSCe Reizen angebotenen Reisearrangement bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von eSCe Reizen.

    Artikel 2, Absatz 6

    eSCe Reizen übernimmt keine Verantwortung für Fotos, Broschüren und anderes Informationsmaterial, soweit es unter der Verantwortung von Dritten herausgegeben wird.

    Zahlung

    Artikel 3, Absatz 1

    Bei Zustandekommen des Reisevertrages ist innerhalb von 8 Tagen ein Betrag (Anzahlung) zu leisten, der 20 % des gesamten vereinbarten Reisepreises entspricht und mindestens 150,- € pro Reisendem beträgt, sofern im betreffenden Angebot nicht anders angegeben. Des Weiteren kann bei Flugtickets, die innerhalb von 12 bis 72 Stunden nach der Buchung ausgestellt werden müssen, eine höhere Anzahlung in Rechnung gestellt werden. Gebuchte Flugtickets und Linientickets sind immer nicht erstattungsfähig.

    Artikel 3, Absatz 2

    Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens 8 Wochen vor Abreise bei eSCe Reizen eingegangen sein. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann nach Mahnung und nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist der Reisevertrag durch oder im Namen von eSCe Reizen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wobei in diesem Fall Artikel 7 Anwendung findet und die bereits gezahlten Beträge mit den Stornogebühren bzw. der Entschädigung verrechnet werden. Kommt der Reisevertrag innerhalb von 8 Wochen vor dem Abreisetag zustande, ist der gesamte Reisepreis sofort zu entrichten.

    Artikel 3, Absatz 3

    Lieferungen und Dienstleistungen, die nicht im ursprünglichen Reisevertrag enthalten sind, aber während der Reise in Auftrag gegeben werden, werden dem Auftraggeber sofort nach Durchführung des Vertrages in Rechnung gestellt.

    Artikel 3, Absatz 4

    Für jede Rechnung werden von eSCe Reizen Verwaltungskosten in Höhe von 27,50 € in Rechnung gestellt.

    Reisepreis

    Artikel 4, Absatz 1

    Der Reisepreis gilt pro Person, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Weicht die Anzahl der Personen von der im Angebot angegebenen ab, ist eSCe Reizen berechtigt, einen neuen Reisepreis festzulegen.

    Artikel 4, Absatz 2

    Der Reisepreis basiert auf Preisen, einschließlich Transport- und Treibstoffkosten, Wechselkursen, Abgaben und Steuern usw., wie sie eSCe Reizen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannt waren.

    Artikel 4, Absatz 3

    eSCe Reizen behält sich das Recht vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Reisevertrages Erhöhungen der in Absatz 2 genannten Kostenkomponenten eintreten.

    Artikel 4, Absatz 4

    Der vereinbarte Reisepreis wird 4 Wochen vor Abreise bei zusätzlichen Buchungen nicht mehr an die Teilnehmerzahl angepasst.

    Informationen

    Artikel 5, Absatz 1

    Der Auftraggeber sowie die Reisenden müssen bei der Abreise und während der Reise im Besitz eines gültigen Reisedokuments sein. Je nach Art der Reise können zusätzliche Dokumente wie Visa, Impf- und Impfbescheinigungen, Führerschein und Versicherungspapiere erforderlich sein.

    Artikel 5, Absatz 2

    Der Auftraggeber wird selbst bei den zuständigen Behörden die notwendigen Informationen einholen und zudem rechtzeitig vor Abreise prüfen, ob sich die zuvor erhaltenen Informationen inzwischen nicht geändert haben.

    Artikel 5, Absatz 3

    Kann der Auftraggeber bzw. der/die Reisende(n) die Reise aufgrund des Fehlens eines (gültigen) Dokuments nicht (vollständig) antreten, gehen dies und alle damit verbundenen Folgen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, eSCe Reizen hat schriftlich zugesagt, für dieses Dokument zu sorgen.

    Übertragung des Vertrages

    Artikel 6

    Rechtzeitig vor Reisebeginn kann der Reisende sich durch einen anderen ersetzen lassen. Dafür gelten folgende Bedingungen:

    a. der andere erfüllt alle mit dem Vertrag verbundenen Bedingungen;

    b. der Antrag wird spätestens 7 Tage vor Abreise gestellt, bzw. so rechtzeitig, dass die notwendigen Handlungen und Formalitäten noch erledigt werden können;

    c. die Bedingungen der an der Durchführung beteiligten Dienstleister stehen dieser Übertragung nicht entgegen;

    d. Änderungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Anmelder und die Person, die ihn ersetzt, haften gegenüber eSCe Reizen gesamtschuldnerisch für die Zahlung des noch geschuldeten Teils des Reisepreises sowie für eventuelle zusätzliche Kosten, die durch den Ersatz entstehen.

    Stornierung durch den Auftraggeber

    Artikel 7, Absatz 1

    Wird ein Reisevertrag vom Auftraggeber ganz oder teilweise storniert, schuldet dieser eSCe Reizen folgende Stornogebühren:

    a. Bei Stornierung bis zum 28. Tag vor Abreise: 50 % des Reisepreises;

    b. Bei Stornierung ab dem 28. Tag (einschließlich) bis zum 8. Tag vor Abreise: 75 % des Reisepreises;

    c. Bei Stornierung ab dem 8. Tag (einschließlich) bis zum Abreisetag: 90 % des Reisepreises;

    d. Bei Stornierung am Abreisetag oder später: 100 % des Reisepreises.

    Artikel 7, Absatz 2

    Für Flugreisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Fluggesellschaft in Kombination mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von eSCe Reizen für die anderen Reisebestandteile.

    Artikel 7, Absatz 3

    Stornieren ein oder mehrere Reisende, die zur selben Gruppe gehören, gelten die in Artikel 7, Absätze 1 und 2 genannten Prozentsätze, multipliziert mit dem Reisepreis pro Person und ferner multipliziert mit der Anzahl der stornierenden Reisenden.

    Kündigung durch eSCe Reizen

    Artikel 8

    eSCe Reizen hat das Recht, vor oder während der Reise den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, wenn Umstände eintreten, durch die eine ungestörte Durchführung des Reisevertrages nicht gewährleistet werden kann. Nach der Kündigung wird der bereits bezahlte Reisepreis innerhalb von 2 Wochen an den Auftraggeber zurückgezahlt, jedoch abzüglich der Kosten, die eSCe Reizen aufwenden musste und an Dritte zu zahlen verpflichtet ist.

    Änderung durch eSCe Reizen

    Artikel 9

    Sollten die von eSCe Reizen bei der Durchführung der Reise eingeschalteten Dienstleister nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage sein, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, hat eSCe Reizen vor oder während der Reise das Recht, den Reisevertrag zu ändern. Sollte (ein Teil) der Leistungen nicht erbracht werden können, wird sich eSCe Reizen bemühen, angemessene andere Regelungen im Hinblick auf die Fortsetzung der Reise zu treffen.

    Haftung von eSCe Reizen

    Artikel 10, Absatz 1

    eSCe Reizen haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages, soweit die Mängel nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind oder nach niederländischem Recht oder den in den Niederlanden geltenden Auffassungen zu ihren Lasten gehen.

    Artikel 10, Absatz 2

    eSCe Reizen haftet nicht für Schäden, die aus der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Reisevertrages resultieren, wenn und soweit die Mängel in der Durchführung dem Auftraggeber bzw. den beteiligten Reisenden zuzuschreiben sind.

    Artikel 10, Absatz 3

    Wenn eSCe Reizen für den vom Auftraggeber bzw. Reisenden erlittenen Schaden haftbar ist, ist ihre Haftung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder internationalen Verträgen beschränkt bzw. ausgeschlossen. Alle sonstigen Schäden, für die eSCe Reizen in Anspruch genommen werden könnte, sind auf höchstens den einmaligen Reisepreis pro Person beschränkt.

    Verpflichtungen des Auftraggebers / Reisenden

    Artikel 11, Absatz 1

    Der/die Auftraggeber sowie der/die beteiligte(n) Reisende(n) ist/sind verpflichtet, alle Anweisungen von eSCe Reizen zur Förderung einer guten Durchführung der Reise zu befolgen und haftet/haften für Schäden, die durch sein/ihr unzulässiges Verhalten verursacht werden.

    Artikel 11, Absatz 2

    Ein Auftraggeber oder Reisender, der eine solche Belästigung oder Beeinträchtigung verursacht oder verursachen kann, dass eine gute Durchführung einer Reise dadurch stark erschwert wird oder werden kann, kann von eSCe Reizen von der (Fortsetzung der) Reise ausgeschlossen werden.

    Zinsen und Inkassokosten

    Artikel 12

    Werden die finanziellen Verpflichtungen gegenüber eSCe Reizen nicht rechtzeitig erfüllt, ist auf den Hauptbetrag ein Zins von 1 % für jeden Monat oder angefangenen Monat des Verzugs zu zahlen. Ferner ist der Auftraggeber dann zum Ersatz außergerichtlicher Inkassokosten in Höhe von 15 % des geforderten Betrags, zuzüglich 34,50 € Kosten, mit einem Mindestbetrag von insgesamt 45,- € verpflichtet.

    Höhere Gewalt

    Artikel 13

    Im Falle höherer Gewalt hat eSCe Reizen das Recht, den Reisevertrag ohne Kündigungsfrist und/oder Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass eSCe Reizen zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet ist.

    Beschwerden

    Artikel 14

    Der Auftraggeber muss Beschwerden direkt beim Dienstleister melden und versuchen, vor Ort eine Lösung zu finden. Kann die Beschwerde nicht vor Ort gelöst werden, muss der Auftraggeber unverzüglich Kontakt mit eSCe Reizen aufnehmen. Sollte die Beschwerde vor Ort nicht zur Zufriedenheit gelöst werden können, muss sie so schnell wie möglich, jedoch spätestens 1 Monat nach der Rückkehr schriftlich und begründet bei eSCe Reizen eingereicht werden.

    Allgemeine Bestimmungen

    Artikel 15

    eSCe Reizen und der Auftraggeber vereinbaren ausdrücklich, dass auf den geschlossenen Reisevertrag keine anderen allgemeinen oder besonderen Bedingungen als die vorliegenden anwendbar sind. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag entstehen könnten, werden einem zuständigen Richter vorgelegt, soweit das Gesetz dies zulässt, und ferner findet auf den Reisevertrag niederländisches Recht Anwendung.